Kleinunternehmerregelung in Österreich
55.000 Euro Jahresumsatz — das ist die magische Grenze, ab der österreichisches Steuerrecht dich zum Umsatzsteuer-Pflichtigen macht. Diese Seite erklärt dir die Regelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG: was sie bringt, wann sie schadet und wie du sie nutzt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im österreichischen Umsatzsteuerrecht. Sie befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen, ans Finanzamt abzuführen und USt-Voranmeldungen abzugeben — solange dein Umsatz 55.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt (Bruttogrenze).
Die Regelung gilt für alle Selbstständigen-Kategorien: Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige. Maßgeblich ist der Umsatz (Brutto-Einnahmen aus Leistungen), nicht der Gewinn.
Die KU-Grenze 2026 im Detail
| Aspekt | Wert | Anmerkung |
|---|---|---|
| Grenze (brutto) | 55.000 Euro | Pro Kalenderjahr, gilt seit 2025 |
| Toleranz | +10 % (bis 60.500 Euro) | Befreiung bleibt bis Jahresende, ab dem Folgejahr USt-Pflicht; über 10 % sofortige Steuerpflicht ab dem übersteigenden Umsatz |
| Bezugsgröße | Umsatz, nicht Gewinn | Brutto-Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen |
| Mehrere Tätigkeiten | Zusammenrechnung | Wenn du Webdesign und Coaching anbietest, addieren sich die Umsätze |
| Auslandsumsätze | Teilweise einzubeziehen | Innergemeinschaftliche Lieferungen zählen, exportierte B2B-Dienstleistungen oft nicht |
Vor- und Nachteile der Regelung
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Keine USt-Voranmeldung (UVA) | Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen |
| Keine Jahres-USt-Erklärung | Bei B2B-Kunden mit Vorsteuer-Recht keine Preis-Vorteile |
| Einfachere Buchhaltung | Bei größeren Anschaffungen finanziell nachteilig |
| Bei Privatkunden 20% Preisvorteil | Du wirkst manchmal "zu klein" oder Anfänger |
| Schneller Einstieg ohne Steuerberater | Bei Überschreiten zwischendurch komplexere Korrekturen |
Wann lohnt sich der Verzicht (Optieren zur Regelbesteuerung)?
Du kannst freiwillig auf die KU-Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Das macht Sinn, wenn:
- Deine Kunden überwiegend B2B mit Vorsteuer-Berechtigung sind — sie ziehen die USt sowieso ab.
- Du große Anschaffungen planst (Geräte, Software, Auto, Büro) — Vorsteuer aus diesen Eingangsrechnungen kannst du dann zurückholen.
- Du regelmäßig knapp über der Grenze landest — das Hin und Her ist administrativ teurer als die Option.
Achtung: Optieren bindet dich für 5 Jahre. Erst danach kannst du wieder zur KU-Regelung zurück.
Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung
Auch ohne USt musst du die Pflichtangaben nach § 11 UStG einhalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung
- Tag/Zeitraum der Lieferung oder Leistung
- Entgelt für die Leistung (kein Steuerausweis!)
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Hinweis: "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG."
Eine UID-Nummer ist nicht nötig und wird Kleinunternehmern in der Regel nicht vergeben (Ausnahme: bei innergemeinschaftlichen Erwerben).
- USt auf Rechnung ausgewiesen — dann schuldest du sie ans Finanzamt, auch wenn du Kleinunternehmer bist (§ 11 Abs. 12 UStG).
- KU-Hinweis vergessen — Rechnung formell mangelhaft, Auftraggeber kann sie zurückweisen.
- Mehrere Tätigkeiten getrennt gerechnet — alle Umsätze einer Person zählen zusammen.
- Keine Steuerrücklage gebildet — bei Überschreitung der Grenze kommt USt-Pflicht und du hast nichts zurückgelegt.
- Auslandsumsätze falsch eingeordnet — Reverse Charge und USt-Befreiung verwechselt.
Wie MeineKleineFirma dabei hilft
Der KU-Tracker ist eines unserer Kernfeatures — und der Grund, warum die Plattform für Kleinunternehmer kostenlos ist.
- Live-KU-Tracker: Du siehst auf dem Dashboard, wie nah du an 55.000 Euro bist. Jede Rechnung aktualisiert den Wert sofort.
- Früh-Warnung: Bei 90% (49.500 Euro), 95% (52.250 Euro) und 100% bekommst du Warnungen mit konkreten Handlungsempfehlungen.
- Automatische KU-Klausel: Jede Rechnung enthält den Pflichthinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG — ohne dass du daran denken musst.
- Steuer-Coach: Beantwortet konkrete Fragen wie "Soll ich zur Regelbesteuerung optieren?" mit Bezug auf deine echten Zahlen.
FAQ
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Eine Vereinfachung im UStG: bis 55.000 Euro Jahresumsatz keine USt-Pflicht, keine UVA, keine Jahres-USt-Erklärung. Im Gegenzug kein Vorsteuerabzug.
Wie hoch ist die KU-Grenze in Österreich?
55.000 Euro Umsatz pro Jahr (Bruttogrenze, seit 2025). Bis 10 % Überschreitung (max. 60.500 Euro) bleibt die Befreiung bis Jahresende, ab dem Folgejahr besteht USt-Pflicht; über 10 % sind der übersteigende und alle weiteren Umsätze sofort steuerpflichtig.
Welche Vorteile hat die Regelung?
Keine USt-Voranmeldung, einfachere Buchhaltung, bei Privatkunden 20% Preisvorteil.
Welche Nachteile?
Kein Vorsteuerabzug, bei B2B-Kunden mit Vorsteuer-Recht kein Preisvorteil.
Was passiert beim Überschreiten?
Bei Überschreitung um höchstens 10 % (bis 60.500 Euro): Befreiung bis Jahresende, ab dem Folgejahr USt-Pflicht. Über 10 %: der übersteigende und alle weiteren Umsätze sind sofort steuerpflichtig.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Pflichtangaben nach § 11 UStG plus Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG".
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