Kleinunternehmerregelung in Österreich

55.000 Euro Jahresumsatz — das ist die magische Grenze, ab der österreichisches Steuerrecht dich zum Umsatzsteuer-Pflichtigen macht. Diese Seite erklärt dir die Regelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG: was sie bringt, wann sie schadet und wie du sie nutzt.

Kurzantwort: Wer als Einzelunternehmer in Österreich nicht mehr als 55.000 Euro pro Jahr (Bruttogrenze — es zählt das tatsächlich verrechnete Entgelt) umsetzt, ist Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer und musst keine USt-Voranmeldung abgeben. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer ziehen. Die Regelung greift automatisch — du musst nichts beantragen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung im österreichischen Umsatzsteuerrecht. Sie befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen, ans Finanzamt abzuführen und USt-Voranmeldungen abzugeben — solange dein Umsatz 55.000 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt (Bruttogrenze).

Die Regelung gilt für alle Selbstständigen-Kategorien: Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige. Maßgeblich ist der Umsatz (Brutto-Einnahmen aus Leistungen), nicht der Gewinn.

Die KU-Grenze 2026 im Detail

Aspekt Wert Anmerkung
Grenze (brutto) 55.000 Euro Pro Kalenderjahr, gilt seit 2025
Toleranz +10 % (bis 60.500 Euro) Befreiung bleibt bis Jahresende, ab dem Folgejahr USt-Pflicht; über 10 % sofortige Steuerpflicht ab dem übersteigenden Umsatz
Bezugsgröße Umsatz, nicht Gewinn Brutto-Einnahmen aus Lieferungen und Leistungen
Mehrere Tätigkeiten Zusammenrechnung Wenn du Webdesign und Coaching anbietest, addieren sich die Umsätze
Auslandsumsätze Teilweise einzubeziehen Innergemeinschaftliche Lieferungen zählen, exportierte B2B-Dienstleistungen oft nicht

Vor- und Nachteile der Regelung

Vorteile Nachteile
Keine USt-Voranmeldung (UVA) Kein Vorsteuerabzug auf Eingangsrechnungen
Keine Jahres-USt-Erklärung Bei B2B-Kunden mit Vorsteuer-Recht keine Preis-Vorteile
Einfachere Buchhaltung Bei größeren Anschaffungen finanziell nachteilig
Bei Privatkunden 20% Preisvorteil Du wirkst manchmal "zu klein" oder Anfänger
Schneller Einstieg ohne Steuerberater Bei Überschreiten zwischendurch komplexere Korrekturen

Wann lohnt sich der Verzicht (Optieren zur Regelbesteuerung)?

Du kannst freiwillig auf die KU-Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. Das macht Sinn, wenn:

Achtung: Optieren bindet dich für 5 Jahre. Erst danach kannst du wieder zur KU-Regelung zurück.

Pflichtangaben auf der Kleinunternehmer-Rechnung

Auch ohne USt musst du die Pflichtangaben nach § 11 UStG einhalten:

Eine UID-Nummer ist nicht nötig und wird Kleinunternehmern in der Regel nicht vergeben (Ausnahme: bei innergemeinschaftlichen Erwerben).

Häufige Fehler bei Kleinunternehmern

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FAQ

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Eine Vereinfachung im UStG: bis 55.000 Euro Jahresumsatz keine USt-Pflicht, keine UVA, keine Jahres-USt-Erklärung. Im Gegenzug kein Vorsteuerabzug.

Wie hoch ist die KU-Grenze in Österreich?

55.000 Euro Umsatz pro Jahr (Bruttogrenze, seit 2025). Bis 10 % Überschreitung (max. 60.500 Euro) bleibt die Befreiung bis Jahresende, ab dem Folgejahr besteht USt-Pflicht; über 10 % sind der übersteigende und alle weiteren Umsätze sofort steuerpflichtig.

Welche Vorteile hat die Regelung?

Keine USt-Voranmeldung, einfachere Buchhaltung, bei Privatkunden 20% Preisvorteil.

Welche Nachteile?

Kein Vorsteuerabzug, bei B2B-Kunden mit Vorsteuer-Recht kein Preisvorteil.

Was passiert beim Überschreiten?

Bei Überschreitung um höchstens 10 % (bis 60.500 Euro): Befreiung bis Jahresende, ab dem Folgejahr USt-Pflicht. Über 10 %: der übersteigende und alle weiteren Umsätze sind sofort steuerpflichtig.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Pflichtangaben nach § 11 UStG plus Hinweis "Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG".

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