Selbstständig machen in Österreich

Du willst dein eigenes Unternehmen gründen? Diese Seite führt dich von der Geschäftsidee bis zur ersten Rechnung. Alle Schritte, Fristen und Behörden in der richtigen Reihenfolge — speziell für Österreich.

Kurzantwort: Wer sich in Österreich selbstständig macht, durchläuft sechs Schritte: Geschäftsidee prüfen, Rechtsform wählen, Gewerbe oder Freiberuf anmelden, Finanzamt registrieren, SVS-Meldung und Bankkonto eröffnen. Für Einzelunternehmer ist das in 1 bis 4 Wochen erledigt. Solange dein Jahresumsatz unter 55.000 Euro liegt (Bruttogrenze), bist du Kleinunternehmer und USt-befreit.

Die 6 Schritte zur Selbstständigkeit

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Jeder Schritt setzt den vorherigen voraus. Halte dich an diese Folge, sonst musst du Anmeldungen nachziehen oder Fristen versäumen.

1

Geschäftsidee und Markt prüfen

Bevor du Behörden anschreibst, muss klar sein: Was verkaufst du, an wen, zu welchem Preis? Skizziere mindestens ein einseitiges Geschäftsmodell (Canvas), prüfe Wettbewerber und rechne grob durch, wie viele Kunden du für eine Vollauslastung brauchst. Mehr dazu auf unserer Seite Businessplan erstellen.

2

Rechtsform wählen

Für 90% aller Gründer ist das Einzelunternehmen die richtige Wahl: schnell, billig, mit voller Kontrolle. GmbH, OG oder KG werden interessant ab Mitarbeitern, hohem Haftungsrisiko oder mehreren Gesellschaftern. Lies dazu auch Freiberufler oder Gewerbe — je nach Tätigkeit musst du gar kein Gewerbe anmelden.

3

Gewerbe oder Freiberuf anmelden

Reglementierte Gewerbe brauchen Befähigungsnachweis, freie Gewerbe sind formfrei. Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Eintragung im GISA, Information ans BMWET und an die WKO. Details unter Gewerbe anmelden.

4

Finanzamt: Steuernummer beantragen

Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit musst du dich beim Finanzamt registrieren (Formular Verf 24). Du bekommst eine Steuernummer, optional eine UID. Wenn du unter der KU-Grenze von 55.000 Euro bleibst, gilt die Kleinunternehmerregelung automatisch.

5

SVS-Meldung

Mit der Gewerbeanmeldung wird die Sozialversicherung der Selbstständigen automatisch informiert. Du bist pflichtversichert. Im ersten Jahr beträgt der Beitrag rund 154 Euro pro Monat (vorläufige Beitragsgrundlage), Nachverrechnung erfolgt nach 2 bis 3 Jahren auf Basis deines tatsächlichen Gewinns.

6

Bankkonto, Buchhaltung, erste Rechnung

Eröffne ein Geschäftskonto (rechtlich keine Pflicht beim Einzelunternehmen, organisatorisch Gold wert). Setze deine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf, lege Belege ab dem ersten Tag korrekt ab. Schreib deine erste Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Hauptberuflich oder nebenberuflich?

Beide Wege sind legal und häufig. Die Wahl hängt von deiner finanziellen Situation, deinem Risikoappetit und deinem aktuellen Job ab.

Aspekt Hauptberuflich Nebenberuflich
Risiko Voll — ohne Sicherheitsnetz Niedrig — Hauptjob als Puffer
SVS-Beitrag (2026) ca. 154 Euro/Monat (Mindestbeitragsgrundlage) Mehrfachversicherung mit Höchstbeitragsgrundlage
Steuerprogression Eigene ESt-Berechnung Wird zum Lohn addiert — oft höherer Grenzsteuersatz
Üblicher Förderzugang AMS-Gründungsbeihilfe möglich Eingeschränkt

Behörden, Steuern und Versicherungen im Überblick

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Wie MeineKleineFirma dabei hilft

Wir haben die Plattform genau für diesen Weg gebaut. Drei Module greifen ineinander:

FAQ

Was muss ich tun, um mich in Österreich selbstständig zu machen?

Idee prüfen, Rechtsform wählen, Gewerbe oder freier Beruf anmelden, beim Finanzamt registrieren, SVS-Meldung, Bankkonto eröffnen und Buchhaltung aufsetzen. Für die meisten Einzelunternehmer dauert das 1 bis 4 Wochen.

Wie viel kostet es, sich in Österreich selbstständig zu machen?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist mit Hauptwohnsitz in Österreich kostenfrei. Anwaltliche oder steuerliche Beratung, Versicherungen und Material liegen typischerweise zwischen 200 und 1.500 Euro Startkosten. SVS-Beiträge starten 2026 bei rund 154 Euro pro Monat.

Brauche ich einen Businessplan?

Für die formale Anmeldung nicht. Sobald du Förderungen, Bankkredite oder AMS-Gründungsbeihilfe brauchst, wird ein Businessplan zur Pflicht. Auch ohne externe Geldgeber empfehlen wir einen schlanken Plan.

Hauptberuflich oder nebenberuflich starten?

Nebenberuflich reduziert das Risiko: dein Hauptjob bleibt, du testest dein Angebot. Steuerlich werden beide Einkommen zusammengerechnet. Bei der SVS gilt die Mehrfachversicherung mit Höchstbeitragsgrundlage.

Bin ich automatisch Kleinunternehmer?

Du bist Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, solange dein Jahresumsatz 55.000 Euro nicht übersteigt (Bruttogrenze: es zählt das tatsächlich verrechnete Entgelt). Du musst dafür nichts beantragen, kannst aber freiwillig zur Regelbesteuerung optieren.

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